Nach dem Unfall zählt jede Entscheidung.

Ich vertrete Sie gegenüber Versicherung und Gegenseite, von der ersten Meldung bis zur letzten Zahlung.

Fälle pro Jahr
100
Jahre juristische Praxis
7
Ansprechpartner von Anfang bis Ende
1

Die Versicherung der Gegenseite hat einen Juristen. Sie sollten auch einen haben.

Ich habe in Konzernrechtsabteilungen und in einer internationalen Großkanzlei gelernt, wie die Gegenseite rechnet und wo sie kürzt. Dieses Wissen setze ich für Sie ein.

Leistungen

Was ich nach dem Unfall für Sie übernehme

Sechs Bereiche, in denen sich nach einem Unfall entscheidet, wie viel am Ende bei Ihnen ankommt.

Unfall­regulierung

Ich melde den Schaden, führe die Korrespondenz und setze Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.

Schadens­positionen

Minderwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Gutachterkosten, Rückstufung in der Kasko. Ich prüfe, was tatsächlich durchsetzbar ist.

Personen­schaden

Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Bei Verletzungen entscheidet die Dokumentation über die Höhe.

Kommunikation mit der Versicherung

Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr, damit Ihnen keine voreiligen Erklärungen unterlaufen.

Haftungsstreit

Bei bestrittener oder geteilter Haftung ordne ich den Unfallhergang rechtlich ein und ziehe wo nötig einen Sachverständigen hinzu.

Fahrzeug­kauf und Mängel

Wurden Sie über Zustand, Laufleistung oder Unfallfreiheit getäuscht, prüfe ich Anfechtung, Rücktritt und Schadensersatz.

Für wen ich arbeite

Wen ich im Verkehrsrecht vertrete

  • Unfall­geschädigte

    Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und die Versicherung reagiert langsam oder kürzt.

  • Berufspendler

    Ihr Fahrzeug ist Ihre Arbeitsgrundlage und ein Ausfall kostet Sie unmittelbar Geld.

  • Motorrad und Fahrrad

    Bei Zweiradunfällen sind die Verletzungsfolgen schwerer und der Haftungsstreit härter.

  • Gewerbliche Halter

    Fuhrpark, Transport und Dienstwagen. Hier zählt schnelle Regulierung mehr als lange Verfahren.

Werdegang

Der Weg hierher

Verkehrsrecht wird oft als kleines Rechtsgebiet behandelt. Ich bearbeite es mit den Standards, die ich in Konzernrechtsabteilungen und in einer internationalen Großkanzlei gelernt habe.

  1. Rechtsabteilung

    Bereits während des Studiums Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines Hamburger Unternehmens mit über einer Milliarde Euro Jahresumsatz.

  2. Fortune 500

    Anschließend Wechsel in ein amerikanisches Fortune 500 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Milliarden US Dollar.

  3. Internationale Großkanzlei

    Anwaltsstation in einer der weltweit am breitesten aufgestellten internationalen Großkanzleien.

  4. Eigene Kanzlei

    Kanzlei in Hamburg mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Schriftsätze, Vertragsgestaltung, Verhandlungsführung und Prozessführung.

Sie sprechen von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlung mit derselben Person. Ihr Fall wird nicht weitergereicht.

Schreibfeder auf einem Blatt Papier

Ablauf

In drei Schritten zur Regulierung

  1. Ersteinschätzung

    Sie schildern den Unfall, ich sage Ihnen, welche Ansprüche realistisch bestehen. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

  2. Regulierung

    Ich melde den Schaden, beauftrage wo nötig ein Gutachten und verhandle mit der Versicherung.

  3. Klage

    Wenn die Regulierung nicht Ihrem Anspruch entspricht, klage ich den Rest ein.

Häufige Fragen

Fragen, die vor der Beauftragung kommen

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Unfall.

Schreiben Sie mir, was passiert ist. Sie bekommen eine Einschätzung, keine Textbausteine.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Rückmeldung noch am selben Werktag
  • Direkt mit dem Anwalt, nicht mit einem Sekretariat

Direkter Kontakt

Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn ich das Mandat ausdrücklich annehme. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.